Informationen zur Videosprechstunde

 

 

 

Ablauf einer Psychotherapie

 

Erstgespräch bzw. Psychotherapeutische Sprechstunde
In einem ersten Gespräch, der sog. Psychotherapeutischen Sprechstunde, stellen Sie sich bei mir vor. Eine Überweisung ist nicht notwendig, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.

Das Ziel der Sprechstunde ist es, Sie darüber aufzuklären, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt und Sie zu beraten, welche Schritte notwendig bzw. möglich sind.

Sie erhalten je nach Bedarf


• eine differentialdiagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung,
• eine Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfes und Empfehlungen über die   

   weitere Behandlung,
• Hinweise zu weiteren Hilfemöglichkeiten,
• individuelle Patienteninformation mit schriftlichem, kurzem Befundbericht.

Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde erhalten Sie über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung.
Telefonnummer: 116 117

 

Probatorik
Die weiteren 2 Sitzungen sind sog. probatorische Sitzungen. Sie dienen der vertiefenden Diagnostik und Problemanalyse. Hier schauen wir uns Ihre Lebens- und Krankheitsgeschichte (Anamnese) genauer an, so dass Sie evtl. bereits ein erstes Krankheitsverständnis entwickeln können.
In diesen Sitzungen sollten Sie aber vor allem prüfen, ob Sie sich bei mir „gut aufgehoben“ fühlen und das notwendige Vertrauensverhältnis zu mir aufbauen können. Denn zentral für einen Behandlungserfolg ist die therapeutische Beziehung zwischen Therapeut und Patient.

 

Richtlinienpsychotherapie
Haben Sie sich für eine Therapie entschieden, wird ein bestimmtes Stundenkontingent beantragt. Dieses kann, je nach Bedarf, bis auf maximal 80 Stunden ausgedehnt werden.
Wird im Rahmen der probatorischen Sitzungen entschieden,
- eine Kurzzeittherapie durchzuführen, werden in zwei Schritten jeweils 12 Stunden (insgesamt 24 Stunden) beantragt und diese ohne weitere Begutachtung seitens der Krankenkasse genehmigt
- eine Langzeittherapie durchzuführen, werden in einem ersten Schritt 60 Stunden beantragt. Hierfür wird meinerseits ein „Bericht an den Gutachter“ erstellt, der ohne Nennung Ihres Namens und in einem verschlossenen Umschlag an einen externen Gutachter zur Prüfung übermittelt wird. Anhand dessen wird dann über die Genehmigung der Therapie entschieden.

 

Eine einzeltherapeutische Sitzung umfasst 50 Minuten. Je nach empfundener Belastung  bzw. Notwendigkeit finden die Sitzungen zunächst einmal wöchentlich oder 14-tägig, später in größeren zeitlichen Abständen statt.


Akuttherapie
Als Unterstützung in akuten Krisensituationen kann eine Akuttherapie beantragt werden
• maximal zwölf Sitzungen à 50 Min.
• in einem Zeitraum von einem Jahr

 

Die Stunden dienen entweder zur Überbrückung bis zum Beginn einer stationären Behandlung bzw. Rehamaßnahme oder zur Herstellung einer Stabilisierung, die ermöglicht, dass Sie auf die Warteliste aufgenommen werden können.